Ja – für die gewerbliche Kurzzeitvermietung ist immer eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich, unabhängig davon, ob es sich um eine Wohn- oder Gewerbeeinheit handelt. Nur mit dieser Genehmigung kann die Immobilie rechtlich einwandfrei im Rahmen dieses Geschäftsmodells betrieben werden.
Wenn die Nutzungsänderung noch nicht vorliegt, ist das kein Ausschlusskriterium. Gemeinsam mit demder künftigen Mieterin – sei es eine Partnerin aus unserem Netzwerk oder wir selbst – kann der Prozess geplant und abgestimmt werden. Die Kosten und die organisatorische Verantwortung dafür sind Verhandlungssache zwischen Eigentümerin und Mieterin.
Wir haben ein eigenes Architekturbüro an der Hand, zu dem wir auf Wunsch den Kontakt herstellen können. Die Umsetzung erfolgt jedoch nicht durch uns selbst, sondern immer in Absprache mit demder jeweiligen Mieterin und auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung.